Bauarbeiten am GWM gestoppt!

von: Alex

Liebe Obenbleiber,

brandaktuell, sozusagen aus dem Gerichtssaal über den Äther ins Internet das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim:

Stuttgart 21: Klage des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung des Grundwassermanagements) erfolgreich

Datum: 16.12.2011

Kurzbeschreibung: “Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2100/11) festgestellt und damit einer entsprechenden Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben. Dessen weitergehender Antrag, den Bescheid zur 5. Planänderung vom 30.04.2010 zur Gänze aufzuheben, ist hingegen ohne Erfolg geblieben, weil das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit hat, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. […]”
Das komplette Urteil ist auf der Seite http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1272936/index.html?ROOT=1153033 nachzulesen.

Sturmgeschüttelte Oben-bleiben-Grüße
Alex

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