“Stuttgart 21: Klage des BUND gegen die 5. Planänderung hat aufschiebende Wirkung”
Den vollständigen Wortlaut findet Ihr unter:
http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1271695/index.html?ROOT=1153033
Und hier auch gleich die Presseerklärung der DB:
Presseinformation der DB AG
“Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ist keine Entscheidung in der Sache.
(Stuttgart, 6. Oktober 2011) Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Baden-Württemberg hat heute entschieden, dass die am 22. Juli 2011 vom BUND gegen die Umsetzung der 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005 erhobene Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hat. Die Entscheidung des VGH ist aber keine Entscheidung in der Sache. […]”
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Somit hat sich oben bleiben (wiedermal) gelohnt!
Und ich warte gespannt auf das Urteil, zum EnBW Deal des Herrn Mappus …
Infos folgen.
Sonnige-Nachmittags-Grüße
Alex