Artikel zur Durchsuchung und Hintergrundinformationen zum Versammlungsrecht

von: Alex
Guten Morgen liebe Obenbleiber,
habt Ihr mitbekommen, daß gestern entschieden wurde, daß die unterirdische CO² Lagerung an ausgewählten Standorten erprobt werden darf? Zur Schonung des Klimas! Und was macht das CO² in der Erdkruste?
Oder was sagen künstlich erzeugte Embryonen zu PID?
Gibt es in der Presse eine Gewichtung bei der Themenauswahl? …
“[…]Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei Google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.[…]” Quelle:
Der Schwarzwälder Boten titelt in seiner online Ausgabe:
  • Staatsanwaltschaft holt Beweisfotos (Titel der Druckausgabe: “Parkschütz bekommen Polizeibesuch”)

Stuttgart – “Mit Durchsuchungsbeschlüssen haben Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag von der Parkschützer-Initiative Fotos und Daten verlangt, die schwere Übergriffe bei einer S-21-Demo aufklären sollen. Nach der Durchsuchung gab es wechselseitig Lügen-Vorwürfe. […]

Von Herrmann kritisiert das Vorgehen der Ermittlungsbehörden als “völlig überzogen”. Parkschützer und S-21-Gegner sollten damit “kriminalisiert und diffamiert” werden. Es habe keine Durchsuchung gegen die Gruppierung gegeben – vielmehr habe er das Material bei einem “Treffen” im Parkschützerbüro übergeben. “Die Behauptung, wir hätten es nicht herausgegeben, ist eine glatte Lüge”, sagt von Herrmann. Die Polizei habe sich ihm gegenüber korrekt verhalten; der Staatsanwalt habe aber “großen Druck” ausgeübt. “Das habe ich als eine Art Erpressung erlebt”, sagt von Herrmann.

Die Schilderung einer freiwilligen Übergabe des Materials bezeichnen Polizei und Staatsanwaltschaft als “unrichtig”. Von Herrmann habe sich erst “aufgrund drohender umfangreicher Durchsuchungsmaßnahmen” bereit erklärt, die Aufnahmen herauszugeben und eine Person zu nennen, die als möglicher Tatzeuge “dringend” benötigt werde. Der Hinweis der Parkschützer, wonach die Bilder ohnehin “online auf You Tube verfügbar” gewesen wäre, löst bei der Staatanwaltschaft Kopfschütteln aus. “Wir sind verpflichtet, unmittelbares Beweismaterial zu sichern”, erklärt Krauth. Das könnten die Gerichte zurecht verlangen.

Baden-Württembergs Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger verteidigte am Donnerstag die Durchsuchung. “Es ist wichtig, dass wir in diesem Fall alle Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen”, sagt Pflieger. “Das gebietet auch die Objektivität. […]”

Den kompletten Artikel lesen: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.parkschuetzer-staatsanwaltschaft-holt-beweisfotos.6063dfe9-3352-4ae2-a1b9-d6adb14edff1.html

Die offizielle Stellungnahme der Parkschützer dazu findet sich bei http://www.bei-abriss-aufstand.de:

Zu den Meldungen der Staatsanwaltschaft sagt Matthias von Herrmann: “Es ist schon sehr befremdlich, dass mir die Staatsanwaltschaft nun auch noch den Kontakt zu meinem Anwalt vorwirft. Das ist schließlich ein elementares Recht und angesichts des völlig unverhältnismäßigen Auftretens der Polizei und der Staatsanwaltschaft absolut naheliegend. Fakt ist, dass es die von Polizei und Staatsanwaltschaft gemeldeten Anfragen und Vereinbarungen über Bilder und Videos nicht gab. Ebensowenig gab es die von der Polizei gemeldeten Durchsuchungen. Bereits vor 8 Uhr heute früh war die Übergabe des Materials für heute 9 Uhr im Parkschützer-Büro vereinbart. Und nachdem ich dann geduscht war, bin ich, ganz wie vereinbart, direkt ins Büro gegangen, wo ich kurz vor 9 Uhr eintraf, um die Daten zu übergeben.”

Enstanden ist das Ganze wohl dadurch, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart Beweismaterial zum 20.6. sicher stellen wollte. So nachzulesen im Schwarzwälder Boten:

“[…] Dieses Videomaterial, das am 20.Juni während der Erstürmung der Baustelle zum Grundwassermanagement durch S-21-Demonstranten angefertigt wurde, hat es möglicherweise in sich: Die Parkschützer behaupten, dass die Bilder das aggressive Auftreten eines Zivilpolizisten zeigen, ehe der Mann von Demonstranten attackiert und schwer am Kehlkopf verletzt wird. Um das zu belegen, hatte von Herrmann die Bilder am 24.Juni bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz vorgestellt.

Die Ermittlungsbehörden haben die Vorwürfe gegen den Beamten zurückgewiesen. Sie ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes, weil man versucht habe, dem Zivilpolizisten seine Dienstwaffe zu entreißen. Die Videobilder könnten allerdings auch für den vermeintlichen Täter von Bedeutung sein: Der 49-Jährige Mann, der in U-Haft sitzt, beruft sich auf die Pressekonferenz der Parkschützer und die dort präsentierten Bilder. Sie sollen ihn entlasten. […]”

Quelle: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.parkschuetzer-staatsanwaltschaft-holt-beweisfotos.6063dfe9-3352-4ae2-a1b9-d6adb14edff1.html

Darum habe ich mir generell Gedanken zum Thema Versammlungen und unsere Rechte auf Demos gemacht und bin auf folgende Stellungnahme gestoßen:

Zur Durchsuchung des Büros der Parkschützer in Stuttgart erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:
  • Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht

“Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011
weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.

Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.

Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie?
Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“
Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“

Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7. 2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.

Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten “Ordnungskräfte” ermittelt. […]

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.”

Diese Stellungnahme wurde unter http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/07/07/wir-lassen-uns-nicht-kriminalisieren-spontandemo-heute-18-uhr-ab-mahnwache-nordflugel-zum-innenministerium/ veröffentlicht.

Und hier die rechtliche Seite zum genauen Nachlesen:
  • Versammlungsgesetz
§ 1 (1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versammlg/gesamt.pdf

In diesem Sinne gilt mehr denn je

OBEN BLEIBEN – KÖPFCHEN ZEIGEN

Wir-bleiben-weiterhin-friedlich-kreativ-solidarisch-Grüße

Alex


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